Die Grünen waren als einzige Fraktion gegen die Lockerung der Amtszeitbeschränkung für das Gemeindepräsidium
unsere Argumente gegen die Anpassung
– Für die Gemeinde ist kein Nachteil erkennbar, wenn eine Person nachher im Präsidialamt nicht noch zwei Amtsperioden durchziehen kann.
– Die bestehende Regelung ist 2005 in Kraft getreten, hat noch keine volle Generation durchlaufen und schon wird sie wieder geändert.
– Insgesamt 12 Jahre im Gemeinderat sind genug.
– Wer bereits vier oder acht Jahre Gemeinderatsmitglied war, kann im Gemeindepräsidium schneller Wirkung erzielen und deshalb in vier Jahren trotzdem gebührend Einfluss nehmen.
– Es ist fraglich, ob die Regelung eines solchen Spezialfalls in der Gemeindeordnung überhaupt angebracht und notwendig ist.
– Mit der neuen Regelung wird das Ziel des Generationenwechsels verfehlt.