Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Bestandesaufnahme zur Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet vorzunehmen und die Musterbestimmungen des BAFU umzusetzen. Bei gemeindeeigenen Projekten sollen mindestens 15% der Fläche als ökologisch wertvolle Ausgleichsfläche realisiert werden.

Motion Förderung von Biodiversität