Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet (Motion 12.2023)
Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Bestandesaufnahme zur Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet vorzunehmen und die Musterbestimmungen des BAFU umzusetzen. Bei gemeindeeigenen Projekten sollen mindestens 15% der Fläche als ökologisch wertvolle Ausgleichsfläche realisiert werden.