Interpellation Grüne: Bewährt sich die neue Struktur der Schulkommission?
Im Rahmen der Revision des Bildungsreglementes im Jahr 2012 wurden auch die Führungsstrukturen der Könizer Schulen revidiert, insbesondere die Schulleitungen bezüglich ihrer Kernaufgaben der pädagogischen und betrieblichen Führung der Schulen gestärkt („geleitete Schulen“), sowie die Schulkommission als strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan restrukturiert und verkleinert. Mit dieser Veränderung waren diverse Erwartungen verknüpft: u.a. klare Trennung von strategischen und operativen Aufgaben, Professionalisierung der Schulkommission, Stärkung der Fachkompetenz, sowie die Gewährleistung der lokalen und regionalen Verankerung. Zur Stärkung der Schulkommission wurde ein Anforderungsprofil für die Mitglieder ausgearbeitet, sowie im Vergleich mit anderen parlamentarischen Kommissionen eine deutlich höhere Abgeltung definiert.
Die Kommission wurde in der neuen Form und Besetzung 2013 gewählt und kann heute auf ein bald vierjähriges Bestehen zurückblicken, was eine erste Bilanzierung der neuen Struktur erlaubt. Deshalb möchten wir den Gemeinderat bitten, folgende Fragen zu beantworten:
1.    Erfüllt die restrukturierte Schulkommission grundsätzlich die Erwartungen im Vergleich zu den früheren dezentralen Schulkommissionen und der früheren Zentralen Schulkommission? Wo sieht der Gemeinderat Vorteile, wo Schwachstellen? Insbesondere hinsichtlich den definierten Kernaufgaben
–          Strategischer Führung der Schulen?
–          Beratung des Gemeinderates in Bildungsfragen?
–          Regelung der Qualitätssicherung der Schulen?
2.    Entspricht die Verantwortung der Schulkommission als direktes Aufsichtsorgan und somit Vorgesetzte der Schulleitungen den allgemeingültigen professionellen Ansprüchen an Führungsverantwortung sowie dem Modell der geführten Schulen?
3.    Wird die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen Schulleitungskonferenz und Schulkommission als klar und effizient beurteilt?
4.    Inwiefern erfüllt die neue Schulkommission den Auftrag der Verankerung in den Ortsteilen und des Dialogs zwischen den schulischen Führungsorganen in den jeweiligen Ortsteilen und der Bevölkerung (v.a. Eltern, Elternräte)? Welches sind die Minimalanforderungen bezüglich Austausch eines Tandems mit „seiner“ Schule und Ortsteil und wie wird diese Zusammenarbeit überprüft?
5.    Wurde oder wird die Funktionsweise und Leistung der neuen Schulkommission unter Einbezug weiterer relevanter Akteure (u.a. Schulleitungen, Elternräte) vertieft evaluiert? Falls ja: Wann? Werden die Resultate dem Parlament zugänglich gemacht?
 
13. März 2017