Der Gemeinderat wird beauftragt, die Vortrittsverhältnisse für Fussgänger/innen im Bereich von Schulen und Heimen zu verbessern, indem er
a) als prioritäre Massnahme in Tempo-30-Zonen Fussgänger/innenstreifen (FSG) belässt o-der sie neu anbringt oder
b) in begründeten Ausnahmefällen andere Massnahmen trifft, welche die Vortrittsverhält-nisse von Nutzenden verbessert.
Er trifft die nötigen Massnahmen, um den Vortritt sicher zu gestalten.

190319_Motion FGS Tempo30Zonen